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Abenteuer Fachwirtprüfung - Wissenswertes zu Vorschriften, Gliederung und Durchführung

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Unser neuer Blogbeitrag möchte kompakte Informationen rund um das Ablegen der Prüfung liefern und die etwas „trockene“ Verordnung verständlich abbilden. Denn hier kursieren ab und an falsche Informationen, Halbwissen etc.

Nachzulesen sind die Formalitäten und Bestimmungen in der – Achtung, lang - :

§3 „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen“.

Geschrieben wird die Prüfung jeweils an zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Als Bearbeitungszeit sind je 300 Minuten vorgegeben. Mittlerweile fließen alle 6 Handlungsbereiche in beide Prüfungstage ein. Der Umfang der Fragen zu den einzelnen Handlungsbereichen entspricht ungefähr der Gewichtung im Rahmenplan. Im Rahmenplan ist bspw. vorgesehen, dass der Handlungsbereich 4 in 160 Unterrichtsstunden abgehandelt werden soll, der Handlungsbereich 2 hingegen mit 80 Unterrichtsstunden. Das bedeutet, dass in der Prüfung dann mit den Fragen zum Handlungsbereich 4 ungefähr doppelt so viele Punkte zu erzielen sind, wie mit den Fragen zum Handlungsbereich 2.

An beiden Tagen können jeweils 100 Punkte erreicht werden. Wichtig: Es gibt keine zu erreichende Mindestpunktzahl pro Prüfungstag. Entscheidend für das Bestehen ist, dass beide Tage insgesamt als mindestens ausreichend gewertet werden (beide Prüfungstage in gleicher Gewichtung). Was durchaus Vorteile mit sich bringt, da sich ein nicht so gutes Ergebnis des ersten Tages am zweiten Tag ausgleichen lässt und umgekehrt. Beispiel: Am Prüfungstag 1 wurden 45 Punkte erzielt. Am Prüfungstag 2 wurden 61 Punkte erzielt. 45 Punkte + 61 Punkte ergeben 106 Punkte. Dieses Ergebnis wird nun durch 2 geteilt. Ergibt 53 Punkte als Endergebnis der schriftlichen Leistungen. Dies wäre eine ausreichende Leistung und der Teilnehmer würde eine Einladung zur schriftlichen Prüfung erhalten. Denn nur wer die schriftliche Prüfung bestanden hat, kann an der mündlichen Prüfung auch teilnehmen. Besteht er die schriftliche Prüfung nicht, muss er leider zu beiden Prüfungstagen nochmal antreten.

Anderes Beispiel: Am Prüfungstag 1 wurden 56 Punkte eingefahren, am 2. Tag aber nur 32 Punkte. Addiert ergibt das dann 88 Punkte. Geteilt durch 2 errechnet sich eine leider nur mangelhafte Leistung, da die „50%-Hürde“ nicht geschafft wurde (44 Punkte im Gesamtergebnis – zum Bestehen hätten es aber 50 sein müssen).

Die mündliche Prüfung gliedert sich dann in die Präsentation (10 Minuten) und das sich anschließende Fachgespräch (maximal 20 Minuten). Die Präsentation zählt 1/3 in der Bewertung, das Fachgespräch wird mit 2/3 also stärker gewichtet.

Wurde nur die mündliche Prüfung nicht bestanden, ist auch nur diese nochmal abzulegen.

Auch interessant: Es wird im IHK-Zeugnis keine Gesamtnote aus schriftlicher und mündlicher Punktzahl gebildet, sondern die Ergebnisse aus Tag 1, Tag 2 und mündlicher Prüfung werden jeweils separat ausgewiesen.  

Zu den Inhalten und fachlichen Anforderungen der IHK-Prüfung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen empfehlen wir unsere bereits veröffentlichten Beiträge im Fachwirtblog von AQAdA.

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