In Teil 1 unserer kleinen Serie haben wir Kerninformationen zu den Akteuren Bundesministerium für Gesundheit und den Landesministerien zusammengestellt. Welche Akteure muss der angehende Fachwirt im Gesundheits-und Sozialwesen noch kennen? Weiter geht es nun mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bzw. der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist er dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt. Charakteristisch ist, dass er sich aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschiedener Krankenkassen zusammensetzt (=Verwaltungsrat). Er legt die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen fest – immer unter Berücksichtigung des Spagats zwischen Qualität und Wirtschaftlichkeit. Er schließt für die Krankenkassen bindende Verträge und Vereinbarungen ab. Zum einen ist er Interessenvertreter, zum anderen Unterstützer der Kassen bei der Erfüllung ihrer übertragenen Aufgaben. Übrigens ist es auch der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der die Beitragsbemessung für die freiwillig versicherten Mitglieder der Krankenkassen festlegt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist vielen Bürgern weniger geläufig, dennoch spielt er in der Gesundheitspolitik eine zentrale Rolle. Denn er gibt vor, welche Leistungen die Bürger in Deutschland beanspruchen können, indem er entsprechende Richtlinien in Form eines Leistungskataloges herausgibt. Weitere Aufgabe des G-BA: Beschluss von Maßnahmen zur Qualitätssicherung in medizinischen Praxen und in Krankenhäusern. Der G-BA ist das höchste Beschlussgremium der praktizierten gemeinsamen Selbstverwaltung – ebenfalls unter Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit stehend. Er setzt sich zusammen aus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Einige Selbsthilfeorganisationen und Patientenorganisationen entsenden Mitglieder als Interessenvertreter in den G-BA. Diese können mitberaten und Anträge stellen, haben aber kein Stimmrecht.
Dritter Akteur in diesem Blogbeitrag ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung). Sie ist Dachverband der kassenärztlichen Vereinigungen der Länder, auch wieder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt. Herausragende Aufgabe ist die Erfüllung des Sicherstellungsauftrages der medizinischen Versorgung: heißt, allen Versicherten soll eine angemessene hochwertige Versorgung durch Haus-und Fachärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzten zu Teil werden. Auch Aufbau und Aufrechterhaltung eines ärztlichen und zahnärztlichen Notdienstes ist Aufgabe der Vereinigung und Teil des Sicherstellungsauftrages (aktuell ja in der Diskussion: Umstrukturierung der überlasteten Notaufnahmen). Weitere Aufgabe der KBV: Die Interessen der ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen auf Bundesebene zu vertreten – zum Beispiel im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren.
Demnächst folgt Teil 3 unserer Serie.
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