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Wichtige Akteure im Gesundheitswesen – Teil 1

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Regelmäßig lesen oder hören wir von getroffenen Entscheidungen in der Gesundheitspolitik. Da stellt sich doch die Frage, wer welche Entscheidungen – oft mit großer Tragweite – trifft?! Und wer beurteilt beispielsweise, ob medizinische Behandlungen wirksam sind und eine Kassenleistung werden? Oder eben keine Kassenleistung mehr sind/sein sollen – denken wir mal an die aktuelle Homöopathie-Debatte.

In den nächsten Wochen werden wir im Rahmen einer kleinen Serie die wichtigsten Akteure im deutschen Gesundheitswesen vorstellen, denn der angehende Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen sollte über solche elementaren Hintergrundinformationen Bescheid wissen.

Wir beginnen heute unsere kleine Serie mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und gehen in diesem Zusammenhang noch auf die Landesministerien ein.

Das Bundesministerium für Gesundheit ist oberste Bundesbehörde. Es hat sozusagen „den Hut auf“ in grundsätzlichen Entscheidungen. Es erarbeitet Gesetzesentwürfe und Rechtsverordnungen; desweiteren erlässt es Verwaltungsvorschriften. Ansässig in Bonn ist es das Fachministerium für Fragen der Kranken- und Pflegeversicherung. DAS BMG ist Aufsichtsbehörde für beispielsweise den Spitzenverband der Krankenkassen, den Gemeinsamen Bundesausschuss und die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Auf diese Institutionen werden wir im Rahmen unserer kleinen Reihe noch zu einem späteren Zeitpunkt eingehen.

Da das Bundesministerium für Gesundheit natürlich nicht alle Aufgaben selbst erledigen kann, werden diese von nachgeschalteten Behörden erledigt: Genannt seien hier die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Paul-Ehrlich-Institut (Impfstoffe), das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Robert-Koch-Institut (Erforschung gefährlicher Krankheiten).

Neben dem federführenden Bundesministerium hat jedes Bundesland aber auch sein eigenes Landesministerium für Gesundheit. Diese erarbeiten Gesetze auf Landesebenen und führen Aufsicht über Krankenhäuser (durchaus prüfungsrelevant gewesen in der Vergangenheit) und Gesundheitsämter. Die Landesministerien sind Aufsichtsbehörden über landesunmittelbare Institutionen (Stichwort gemeinsame Selbstverwaltung) wie Landesverbände der Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigungen. In ihr Tätigkeitsspektrum gehört auch die Genehmigung von Versorgungsverträgen (Kassenärztliche Vereinigung – Krankenkasse).

Ziele der Gesundheitsministerien sind die Erhaltung der Gesundheit der Bevölkerung, die Prävention von Krankheiten und Einschätzung von Gesundheitsgefahren, die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität im medizinischen Sektor, Rehabilitation, aber auch die Steigerung der Wirtschaftlichkeit, die Stärkung von Patienteninteressen und die Gewährleistung von Beitragssatzstabilität der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen.

Jens Spahn (CDU) ist seit 2018 amtierender Bundesminister für Gesundheit.

In unserem nächsten Blogbeitrag gibt es dann wieder komprimierte Informationen zu weiteren maßgeblichen Akteuren unseres Gesundheitssystems.

 

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