Häufig stellt sich die Frage, ob es für geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) sinnvoll ist, noch einen AdA Kurs zu belegen.
Der AdA Schein ist eine gesuchte Qualifikation, insbesondere bei mittelständischen Unternehmen, denn er ist Voraussetzung um im dualen System ausbilden zu können.
Nun ist diese Qualifikation mit einem gewissen Aufwand verbunden. Ein AdA Kurs umfasst gewöhnlich mindestens 6 Tage Vollzeitunterricht oder zieht sich berufsbegleitend über drei Monate hin und ist somit teuer und aufwändig.
Der Mitarbeiter muss für den AdA Kurs freigestellt werden, Kursgebühren fallen an, Prüfungsgebühren kostet das Ganze auch und die Durchfallquoten – insbesondere im theoretischen Teil – sind hoch.
Der geprüfte Fachwirt hat es da bedeutend leichter. Der ist nämlich von der dreistündigen theoretischen Prüfung befreit und muss „nur“ noch die praktische Prüfung ablegen.
Ein langwieriger AdA Kurs bleibt ihm somit erspart.
Jetzt kommt häufig - der auf den ersten Blick einleuchtende - Einwand: „ich bin doch in einer Arztpraxis oder im Kindergarten oder als Krankenschwester tätig, da hilft mir doch der AdA Schein nicht weiter“, denn hier erfolgt die Ausbildung ja nicht im dualen System.
Diese Aussage trifft aber nur auf den ersten Blick zu. Sie sind zumeist Fachwirt geworden, damit sie aus der Praxis, dem Kindergarten oder der Klinik rauskommen, bzw. damit Sie nicht mehr direkt am Patienten oder mit den Kindern arbeiten, so sehr ihnen die Arbeit auch bisher Spaß gemacht hat.
Das bedeutet, sie wollen häufig in den administrativen Bereich wechseln und/oder in eine Führungsposition kommen.
Dort haben sie oftmals mit Kaufleuten zu tun und die müssen ausgebildet werden.
Jetzt kommt der DQR und das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ins Spiel.
Der Fachwirt ist auf Bachelorniveau angesiedelt und im Berufsbildungsgesetz (BBiG) steht, dass derjenige, der ein einschlägiges Studium vorweisen kann, über die entsprechende fachliche Qualifikation verfügt, um im dualen Ausbildungssystem ausbilden zu können.
Was der zukünftige Ausbilder neben der fachlichen Qualifikation noch braucht, ist einschlägige Berufserfahrung und den AdA Schein und dafür ist der Besuch eines AdA Kurses sinnvoll.
Das bedeutet für Sie, sobald sie den Sprung ins Büro geschafft haben und entsprechende Erfahrung gesammelt haben, können sie – sofern sie den AdA Schein haben – bspw. Kaufleute für Büromanagement oder Kaufleute im Gesundheitswesen ausbilden.
Der Verfasser dieses Blogbeitrages hat mit seinem Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK) in der Vergangenheit bereits Bürokaufleute ausgebildet.
Weitere Informationen hierzu erteilen ihnen auch gerne die Ausbildungsberater ihrer zuständigen IHK.
Daher unsere Empfehlung:
„Belegen Sie unbedingt noch einen AdA Kurs!“
Und zwar zeitnah, denn im praktischen Teil der AdA Prüfung werden sie über Themen abgefragt, die auch für die Fachwirtprüfung relevant waren und da sind die noch präsent.
Ein erfahrener Anbieter von AdA Kursen weiß das und ergänzt in seinen AdA Kursen noch das bisher erworbene Wissen und führt sie erfolgreich zum angestrebten Abschluss.
Wird jetzt länger zugewartet, vergisst man vielleicht doch mal etwas und so wird der AdA Kurs vielleicht doch schwieriger als wie wenn man ihn zeitnah nach der Fachwirt Prüfung belegt.