Die erste Hürde, die Präsentation ist geschafft. Jetzt geht es mit dem Fachgespräch weiter. Wie läuft dieses nun ab?
Auch hier wieder der Verweis auf die vielzitierte „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“
Hier findet sich unter §3 (7) folgender Passus:
„Im Fachgespräch SOLL ausgehend von der Präsentation nachgewiesen werden, dass auch in weiteren in Absatz 2 aufgeführten Handlungsbereichen des Gesundheits- und Sozialwesen komplexe fachliche Sachverhalte und Zusammenhänge beurteilt sowie Lösungen und Vorgehensweisen vorgeschlagen und begründet werden können. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern“.
Das bedeutet, dass das Fachgespräch von der Präsentation ausgehen soll, aber nicht muss.
In der Praxis haben deshalb viele angehende Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) häufig mindestens genauso große Bedenken vor dem Fachgespräch wie vor der Präsentation.
Nun sollten sich mal die Prüflinge in die Situation der Prüfer hineinversetzen.
Die Präsentation ist fertig und jetzt beginnt das Fachgespräch. Einer der Prüfer beginnt mit den Fragen. Der hat aber keinen Fragebogen vorliegen nach dem Motto: „Jeder, der eine Präsentation im Bereich Projekt wählt, bekommt dieselben Fragen im Fachgespräch gestellt und das wird dann abgehakt“, sondern der wird einen Anknüpfungspunkt zur Präsentation suchen und wird deshalb häufig zu Beginn des Fachgespräches Fragen zu Ihrer Präsentation stellen.
Nehmen wir mal an, sie haben das Thema „Tag der offenen Tür im Krankenhaus“ als Projekt für die Präsentation gewählt, dann ist es nicht unwahrscheinlich, dass sie gefragt werden, warum gerade sie zum Projektleiter berufen wurden.
Da gehört dann in die Antwort bspw. rein, dass sie schon lange in diesem Krankenhaus tätig sind und viele Bereiche des Krankenhauses kennen, etc. Was da aber auch in die Antwort gehört, ist, dass sie über die entsprechenden Handlungskompetenzen verfügen.
Den Begriff „Handlungskompetenzen“ müssen sie dann auch erklären können. Es reicht nicht nur den Begriff zu kennen, denn dann wird schnell offensichtlich, dass sie lediglich die entsprechenden Fachbegriffe auswendig gelernt haben und wenn der Eindruck entsteht, dass sie etwas nur auswendig gelernt haben, besteht die Gefahr, dass die Prüfer dann genau zu diesem Begriff detailliertere Fragen stellen.
Das ist auch nachvollziehbar, denn das fordert die Verordnung im Sinne nach ein.
Am besten ist es hier, wenn sie dann den Begriff „Handlungskompetenzen“ mit ihrer Rolle als Projektleiter in Verbindung bringen können. Unter den Begriff der Handlungskompetenzen fällt auch die Methodenkompetenz. Wenn Sie nun sagen können: ich habe zu Beginn des Projektes ein brain storming zum Thema „Information der Pflegekräfte im Krankenhaus“ durchgeführt, dann sind sie auf einem sehr guten Weg.
Den weiteren Verlauf, den das Fachgespräch nehmen kann, lässt sich nicht voraussagen. Bei unserem Beispiel „Tag der offenen Tür im Krankenhaus“ könnten dann auch Fragen zum Marketing kommen.
Unwahrscheinlich ist es aber, dass bei diesem gewählten Beispiel Fragen bspw. zur Europäischen Sozialcharta kommen. Wie soll denn der Bogen vom „Tag der offenen Tür im Krankenhaus“ zur Europäischen Sozialcharta gespannt werden?
Voraussetzungen für ein erfolgreiches Fachgespräch sind in jedem Fall aber detaillierte Kenntnisse zum angesprochenen Thema und nicht nur zu den gewählten Handlungsbereichen.
Bei unserem Beispiel sind – neben den Bereichen „Gestalten von Schnittstellen und Projekten“ und „Führen und Entwickeln von Personal“ somit auch Kenntnisse im Bereich Marketing notwendig.
Damit schließt sich dann auch wieder der Kreis zur oben zitierten Verordnung.
Im Fachgespräch wurden -sollte es so wie beschrieben – verlaufen, drei der sechs Handlungsbereiche angesprochen.
Wie oben zitiert, ist das aber eine Sollregelung, keine Mussregelung.
Allerdings sagt die Erfahrung aus den vielen Präsentationen und Fachgesprächen, die meine Mitarbeiter und ich vor verschiedenen Kammern abgenommen haben, dass das Fachgespräch in 95% aller Fälle so abläuft, wie beschrieben.
Genauso bekommen wir das auch von Prüfern bestätigt mit denen wir im regelmäßigen Austausch stehen.