Viele angehende Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) stehen vor einem scheinbar unlösbaren Problem bei der Themenfindung für die Präsentation.
An sich sollten hier die Bildungsträger beratend zur Seite stehen, aber oftmals wissen die selber nicht Bescheid und/oder die Informationen sind unzureichend oder gar falsch.
Das Internet, Facebook oder das Fachwirt Forum helfen eventuell auch nur begrenzt weiter, denn was da kursiert, kann kaum überprüft werden und ob die Informationen die daraus gewonnen werden können, sind oftmals wenig belastbar.
Es kommen zwar oft die Aussagen: „Ich habe das Thema für die Präsentation gewählt und das wurde gut bewertet“, nur ist diese Information kaum überprüfbar und wenn ein Teilnehmer bei der einen Kammer erfolgreich war, so heißt das noch lange nicht, dass das bei einer anderen Kammer auch funktioniert.
Zudem ist aus so einer Aussage nicht erkennbar, ob jetzt die Präsentation besser war oder das Fachgespräch oder beides.
Es gibt immerhin 79 Industrie- und Handelskammern und wer kann schon für 79 verschiedene Industrie- und Handelskammern eine korrekte Einschätzung abgeben?
Wir hatten schon mit vielen Industrie- und Handelskammern zu tun, aber zu sagen, dass wir für jede IHK in Deutschland eine Einschätzung geben könnten, wäre vermessen und würde so auch nicht stimmen.
Wir kennen zwar die Eigenarten so mancher IHK, aber für alle können wir sicher nicht sprechen.
Die Mitarbeiter der Kammern sind häufig auch keine große Hilfe. Deren Aufgabe ist aber auch nicht über den Inhalt der mündlichen Prüfung zu informieren, sondern deren Aufgabe ist es, den reibungslosen Ablauf der Prüfung zu gewährleisten.
Mit dem Prüfungswesen an sich haben die - außer der Organisation - kaum was zu tun. Eigentlich können die auch keine grundlegenden Informationen über den inhaltlichen Ablauf der mündlichen Prüfung geben, denn der Ablauf der Prüfung, die Bewertung und die Beurteilung der Präsentation und des Fachgespräches liegt allein in den Händen der unabhängigen Prüfungsausschüsse. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im BBiG zu finden.
Prinzipiell sollte ein Thema für die Präsentation gewählt werden, dass einem vertraut ist oder das im besten Fall schon vom angehenden Fachwirt erlebt oder begleitet wurde.
Die „Verordnung über dir Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen“ hält sich hier vornehm bedeckt.
Im §3, Absatz 5 der Verordnung wird folgendes angeführt:
„Anhand der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann“
Das bedeutet, dass das Thema schon einer gewissen Komplexität bedarf. Also Anschaffung eines neuen Laptops wird nicht funktionieren, die Anschaffung einer komplett neuen EDV aber sicher schon.